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    Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (hier verfügbar als download pdf)

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

    Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäfte, selbst wenn sie im Einzelfall dem Käufer nicht übermittelt werden.

    Wir widersprechen hiermit ausdrücklich etwaigen abweichenden oder entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers.

    Wenn der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei.

  2. Lieferungen, Preise

    Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen verrechnet.

    Wir liefern ab Verkaufsstelle Troisdorf. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers zu diesem geschickt, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei etwaigen Rücksendungen.

    Der Käufer trägt die Transportgefahr auch dann, wenn wir frachtfrei, CIF oder FOB liefern. „Frachtfrei“ bedeutet Lieferung „frei Haus“. Die jeweilige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen unter einem Nettowarenwert von € 25,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 6,00 zuzüglich Umsatzsteuer.

  3. Umfang der Lieferung

    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen, sobald ihm die Versandbereitschaft angezeigt ist. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, behalten wir uns vor, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.

  4. Lieferfristen

    Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.

  5. Eigenschaften der Ware

    Wir übernehmen keine Garantie für die von uns gelieferten Waren. Weder die im Vertrag selbst noch in unseren Verkaufsunterlagen einschließlich der Prospekte gemachten Angaben über die Beschaffenheit unserer Waren stellen Garantieübernahmeerklärungen im Rechtssinne dar. Garantieübernahmen dieser Art bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

  6. Zahlung

    Der Rechnungsbetrag ist ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder von 30 Tagen netto zu zahlen. Die Skontoberechtigung besteht nur dann, wenn der Käufer nicht im Übrigen in Zahlungsverzug ist. Wir behalten uns dann vor, Waren nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern.

    Bei Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto. Wir haften nicht für die rechtzeitige und/oder formrichtige Vorlage von Wechseln und Schecks. Wechselkosten und Spesen sind vom Käufer zu tragen.

    Sobald der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Zahlungsverzug ist, ist sofort die Summe der gesamten Forderungen fällig.

    Kommt der Käufer bei vereinbarter Ratenzahlung mit der Zahlung einer Rate in Verzug und hat dies zu vertreten, wird sofort der gesamte Restbetrag fällig.
    Für jedes Mahnschreiben hat der Käufer eine Verwaltungsaufwandsentschädigung in Höhe von € 5,00 zu leisten.

    Im Verzugsfall hat der Käufer als Schadensersatz mindestens Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

    Der Käufer hat auch unsere im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen, insbesondere die Kosten in- und ausländischer Rechtsanwälte.

    Ist ein Bonus-System vereinbart, entfällt ein Bonus-Anspruch bei Zahlungsverzug, und zwar rückwirkend für den gesamten Bonus-Zeitraum, in welchem der Zahlungsverzug eintritt.

    Sicherstellungen oder Vorauszahlungen des Rechnungsbetrages können verlangt werden, insbesondere wenn wir von Umständen Kenntnis erhalten, die eine Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährden. Des Weiteren kann bei größeren Aufträgen, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnung aufgestellt und Teilzahlung gefordert werden.

  7. Zurückbehaltung, Aufrechnung

    Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn aus demselben Vertragsverhältnis ein Leistungsverweigerungsrecht besteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

  8. Eigentumsvorbehalt

    Wir behalten uns unser Eigentum an der von uns zu liefernden Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und den Nebenforderungen und bis zur Zahlung unserer sämtlichen, zum Zeitpunkt der Lieferung entstandenen anderweitigen Forderungen vor.

    Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Die Rücknahme gilt nicht zugleich als Rücktritt vom Vertrag.

    Der Käufer verwahrt die in unserem Eigentum stehenden Sachen für uns unentgeltlich.

    Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit zur Sicherheit an uns ab.

    Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir können die Befugnisse des Käufers zur Weiterveräußerung und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie zum Forderungseinzug widerrufen, wenn der Käufer mit der Erfüllung irgendwelcher Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug kommt. Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, sonstiges Sicherungseigentum oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.

    Soweit der Wert der von uns eingeräumten Sicherung die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

  9. Mängelrügen und Gewährleistungen

    Erkennbare Mängel im Sinne des § 377 HGB müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware uns angezeigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zugang bei uns an. Dieselben Rügefristen gelten für versteckte Mängel ab ihrer Entdeckung.

    Unsere Gewährleistung besteht darin, bei Vorliegen eines Mangels nach unserer Wahl die beanstandete Ware in angemessener Frist auszubessern oder zu ersetzen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wird die Nachbesserung oder Ersatzleistung nicht fristgerecht vorgenommen oder führen Versuche zur Nachbesserung nicht zum Erfolg, kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen.

    In jedem Fall hat der Käufer schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 14 Tagen zu setzen. Im Falle der Nachbesserung oder Ersatzleistung hat der Käufer auf unser Verlangen die beanstandete Sache an uns einzusenden. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, ersetzen wir die Frachtkosten. Werden Nachbesserungsarbeiten vom Käufer selbst ausgeführt, ersetzen wir die Kosten hierfür nur nach vorheriger schriftlicher ausdrücklicher Zustimmung.

    Wird bei oder nach der Nachbesserung oder der Ersatzleistung festgestellt, dass wir den beanstandeten Mangel nicht zu vertreten haben, hat der Käufer durch uns aufgewendete Kosten zu ersetzen.

    Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Zugang der Versandbereitschaftsanzeige, spätestens ab Auslieferung. Bei Nichtkaufleuten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

  10. Rücknahme von Waren gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 ElektroG

    Wir werden die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung für den Kunden kostenpflichtig zurücknehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen. Verzichtet der Käufer auf die Rücknahme durch den Verkäufer, übernimmt der Käufer die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. In diesem Fall stellt er uns von der Rücknahmepflicht sowie diesbezüglicher Ansprüche Dritter frei. Es wird vereinbart, dass Ansprüche auf Übernahme der Herstellerpflichten und Freistellung von Ansprüchen Dritter nicht vor Abschluss von 12 Monaten nach endgültiger Beendigung der Gerätenutzung verjähren.

  11. Schadensersatz

    Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf unserer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht nach Satz 1 erfasst werden und die auf unseren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

    Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind.

    Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

    Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist eine der in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltenen Bestimmungen unwirksam, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

    Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Vertragspartner ist Troisdorf. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und seiner Begründung ergebenden Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist das Amtsgericht Siegburg, wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist.

    Stand Oktober 2022